Die ausländischen Staatsbürger, die nach Rumänien reisen, müssen ein vorheriges Visum von einer rumänischen Botschaft oder einem rumänischen Konsulat erlangen. Ausnahme sind die Staatsbürger der Länder mit denen Rumänien Abkommen hinsichtlich der Aufhebung der Visa abgeschlossen hat oder der Länder wofür Rumänien auf die Visumpflicht einseitig verzichtet hat (Anhänge 1, 2, 3).
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Anhang 1 – Liste der Staaten deren Staatsbürger das Visum brauchen
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Anhang 2 – Liste der Staaten deren Staatsbürger ohne Visum nach Rumänien einreisen können;
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Anhang 3 – Liste der Staaten deren Staatsbürger, Besitzern von Diplomatenpässe(D), Dienstpässe(S), Offiziellpässe(O) und Seeleute Ausweise(CM), ohne Visum nach Rumänien einreisen können.
Die Verordnung der rumänischen Regierung Nr. 194/2002 das Statut von ausländischen Staatsbürger betreffend, beschließt die Amtsbefugnis das ein rumänische Visum wie folgt erteilen können:
(1) Das rumänische Visum wird von den rumänischen diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen aus dem Ausland erteilt.
(2) Die Liste der Staaten deren Staatsbürger das rumänischen Visum brauchen, ist gleich lautend mit Anhang 1 zum Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15 März 2001 zur Aufstellung der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen im Besitz eines Visums sein müssen, sowie der Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser Visumpflicht befreit sind (veröffentlicht ins Amtsblatt der Europäischen Union Serie L, Nr. 81, von 21 März 2001).
(3) Das rumänische Visum für den kurzfristigen Aufenthalt wird von den rumänischen diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen aus dem Ausland erteilt, auf diese Weise:
(a) Ohne der vorherigen Genehmigung des Außenministeriums (das Rumänischen Visa Zentrum) für die ausländischen Staatsbürger beinhaltet in die Liste erwähnt zum Nummer (2) und welche ohne Visum nach Rumänien einreisen können;
(b) Mit der vorherigen Genehmigung des Außenministeriums (das Rumänischen Visa Zentrum), für die ausländischen Staatsbürger spezifisiert in die Liste vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 36, Nummer (2).
(4) In Bezug auf die Erteilung von die rumänischen Visa für den kurzfristigen Aufenthalt, das Rumänischen Visa Zentrum der vorherigen Genehmigung des Rumänischen Einwanderungsbehörde abgefordert, nur in die Situationen etabliert beim allgemeiner Protokoll zwischen der Außenminister und der Innenminister.
(5) Gemäß den Richtlinien den Nummer (4), die Genehmigung des Rumänischen Einwanderungsbehörde befolgt alle Bedingungen und Konditionen bestimmt in Artikel 6, Nummer (1), Buchstäbe (a), (e), (e¹), (e²), Artikel 8, Nummer (1), Buchstäbe (b)-(d) und auch Artikel 27, Nummer (2), Buchstäbe (b¹), (b³).
(6) Die Rumänischen Einwanderungsbehörde erteilt die Genehmigung in 7 Arbeitstage, nach der übertragen des Visum Antrages von das Rumänischen Visa Zentrum. Diese Zeit verlängert werden können, in erste vertretbar Situationen.
(7) Die diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen können das langfristigen Aufenthalt Visum erteilen nur mit der Zustimmung der Rumänischen Einwanderungsbehörde und mit der Genehmigung des Rumänischen Visa Zentrum.
(8) Gemäß den Richtlinien den Nummer (7), die Genehmigung des Rumänischen Einwanderungsbehörde befolgt alle Bedingungen und Konditionen bestimmt in Artikel 6, Nummer (1), Buchstäbe (a), (e), (e¹), (e²) und (f), Artikel 8, Nummer (1), Buchstäbe (b)-(d), Artikel 27, Nummer (2), Buchstäbe (b¹), (b³) und auch die besondere Konditionen für jede Visum Kategorie.
(9) Die Rumänischen Einwanderungsbehörde erteilt die Genehmigung in 30 Arbeitstage, nach der übertragen des Visum Antrages von das Außenministerium.
(10) Für die ausländischen Staatsbürger welche Angehörigen die Rumänischen Staatsbürger sind, die diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen können den langfristigen Aufenthalt Visum gebührenfrei erteilen.
Das Visum kann für eine oder mehrere Reisen erstellt werden.
Die Visa für den kurzfristigen Aufenthalt und die Transitvisa können, ausnahmsweise, auch von den Grenzpolizeibehörden, bei den Grenzübergangsstellen, nach den Bestimmungen von Verordnung (EG) Nr. 415/2003 des Rates vom 27. Februar 2003 über die Erteilung von Visa an der Grenze, einschließlich der Erteilung derartiger Visa an Seeleute auf der Durchreise, (veröffentlicht ins Amtsblatt der Europäischen Union Serie L, Nr. 64, von 7 März 2003) und von Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (veröffentlicht ins Amtsblatt der Europäischen Union Serie L, Nr. 105, von 13 April 2006).
VISUMKATEGORIEN
Die rumänischen Behörden erstellen folgende Visumkategorien:
1. Visum für den Flughafentransit, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung A;
2. Transitvisum, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung B oder mit der Kennzeichnung B/CL, wenn es sich um ein kollektives Visum handelt;
3. Visum für den kurzfristigen Aufenthalt, gekennzeichnet mit einer der folgenden Kennzeichnungen, abhängig von der Tätigkeit, die der betroffene Ausländer in Rumänien durchführe wird:
- Mission, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/M;
- Touristikzweck, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/TU oder CL/TU, wenn es sich um ein kollektives Visum handelt
- Besuch, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/VV;
- Geschäftszweck, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/A;
- Transport, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/TR;
- Teilnahme an Sportveranstaltungen, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/SP;
- Teilnahme an kulturellen, wissenschaftlichen, humanitären Tätigkeiten, kurzfristigen ärztlichen Behandlungen oder an sonstigen Tätigkeiten, die nicht gegen der rumänischen Gesetzgebung verstoßen, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung C/ZA;
4. Visum für den langfristigen Aufenthalt, gekennzeichnet mit einer der folgenden Kennzeichnungen, abhängig von der Tätigkeit, die der betroffene Ausländer in Rumänien durchführe wird:
- Durchführung wirtschaftlicher Tätigkeiten, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/AE;
- Durchführung beruflicher Tätigkeiten, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/AP;
- Durchführung der Geschäftstätigkeiten, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/AC;
- Anstellung, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/AM;
- Studienaufenthalt, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/SD;
- Familienzusammenführung, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/VF;
- Einreise in Rumänien der ausländischen Staatsbürger die mit rumänischen Staatsbürger verheiratet sind, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/CR;
- Religiöse oder humanitäre Tätigkeiten, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/RU;
- Sonstige Zwecke, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung D/AS;
- Diplomatisches Visum und Dienstliches Visum, gekennzeichnet mit der Kennzeichnung DS.
Gültigkeit der Visa und Aufenthaltsberechtigung:
- 90 Tage, mit Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien, im Falle der Visa für den langfristigen Aufenthalt.
- bis 90 Tage ohne Verlängerungsmöglichkeit in Rumänien, im Falle der Visa für den kurzfristigen Aufenthalt;
- 5 Tage ab Einreisedatum in Rumänien, im Falle der Transitvisa.
VISUMGEBÜHREN
- Offizielles Visum und vorübergehender Aufenthalt
- eine Reise 25 US - Dollars
- mehrere Reisen 60 US - Dollars
- Transitvisum:
- Einfach (und Flughafentransit einfach) - 15 US - Dollars
- Doppelt (und das Doppelte des Flughafentransits) - 25 US - Dollars
Für das Schnellverfahren (48 Stunden) wird eine zusätzliche Gebühr im Wert von 6 US - Dollars eingezogen. Mögliche zusätzliche Ausgaben für den konsularischen Dienst werden gesondert abgeholt.
Die Gewährung folgender Visa ist gebührenfrei:
- Ausländische Beamten der internationalen Organisationen deren Mitglied Rumänien ist;
- Mitglieder der ausländischen, in Rumänien akkreditierten diplomatischen Missionen und konsularischen Vertretungen, Personen die Staatspräsidenten oder Ministerpräsidenten begleiten;
- Parlamentarische Abordnungen und andere offizielle Gäste, als auch ihre Familienangehörigen, aus Gründen der Gegenseitigkeit derselben Maßnahme;
- Organisierte Touristengruppen, die de vorherige Zahlung der Dienste beweisen können (voucher).
VISUMANTRAGSFORMULARE
Das Formular ist in PDF Format verfügbar (Portable Dokument Format).
Für die Visualisierung und das Drucken der PDF Dateien brauchen Sie das kostenlose Programm Adobe Akrobat Reader. Wenn das Programm auf Ihrem Rechner nicht installiert ist, klicken Sie den folgendes:

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